Prinzipiell ist die Beschneidung in Österreich erlaubt, solange sie von einem zugelassen Arzt durchgeführt wird. Beschnitten wird immer weniger aus medizinischen, sondern wohl eher aus religiösen Motiven. Über die Vor- und Nachteile herrscht nach wie vor Uneinigkeit, denn aus medizinischer Sicht ist die Entfernung der Vorhaut nur selten nötig.

Für Debatte sorgen daher religiöse Motive. Vielerorts hat das Entfernen der Vorhaut Tradition und einen hygienischen Hintergrund. Ist das heute noch notwendig? Gegner der Beschneidung sind vor allem Ärzte, die auf das Infektionsrisiko nach dem Eingriff aufmerksam machen. Ein weiterer Nachteil ist, dass die fehlende Vorhaut die Eichel unempfindlicher macht und so auch das Lustempfinden beim Geschlechtsverkehr abnimmt. 

Vor allem aber tauchen in vergangener Zeit immer mehr Fälle vor Gericht auf, bei denen Beschneidungen nicht vorschrifts- oder fachgemäß durchgeführt wurden und es zu Komplikationen kam (Hinterhof-Eingriffe). Dadurch wurde auch die Frage laut, ob die Beschneidung bei einem Kind auch eine Beschneidung des Persönlichkeitsrechts darstellt.