Regel Nummer 1 und 2: Der Mutter-Kind-Pass ist dein ständiger Begleiter und zudem das wichtigste Dokument bis zum 5. Lebensjahr des Kindes!

Wie der Name schon sagt – ein Pass für Mutter und Kind! Der Mutter-Kind-Pass gibt Auskunft über die schwangere Frau, den Verlauf der Schwangerschaft, in Folge über die Geburt und das Wochenbett. Ab dem Zeitpunkt der Geburt dreht sich nun alles um den kleinen neuen Erdenbürger.

Alles auf einem Blick!

Der Mutter-Kind-Pass ist DAS wichtige Dokument und beinhaltet alle Informationen zu Vorerkrankungen, vorangegangenen Operationen, Schwangerschaftsverlauf und Entwicklung des Kindes. Die nachfolgenden verpflichtenden Untersuchungen sind bei Kassenärzten kostenlos – gleich im Kalender rot eintragen!

Schritt 1: Fünf Untersuchungen in der Schwangerschaft

Verpflichtende Untersuchungen für die schwangere Frau, um das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu beziehen, sind:

  1. Termin bis zum Ende der 16. SSW:Untersuchung einschließlich einer Blutuntersuchung, die die Blutgruppe und Rhesusfaktor, Hämoglobin im Blut, HIV, Lues, Rötelstatus und Toxoplasmose beinhaltet

Die Blutgruppe und der Rhesusfaktor sind erstens prophylaktisch wegen einer möglichen Bluttransfusion wichtig zu wissen und zweitens wegen der sogenannten Rhesusunverträglichkeit. Wird nämlich eine Frau mit Rhesus negativen Faktor von einem Rhesus positiven Mann schwanger, kann die Möglichkeit bestehen, dass das Kind den Rhesus positiven Faktor des Vaters übernimmt und die Mutter bei einer zweiten Schwangerschaft Antikörper gegen das Kind produziert. Eine Rhesusimpfung findet somit in der Schwangerschaft und nach der Geburt statt.

 

Durch die Bestimmung des Hämoglobinstatus im Blut, kann ein Eisenmangel in der Schwangerschaft festgestellt und gleich gehandelt werden.

Der HIV-Status ist wichtig, um eine mögliche Infektion bei der Geburt zu vermeiden. Bei antiretrovirale Therapie und einer niedrigen Viruslast <50Kopien/ml ist eine vaginal Geburt möglich.

Lues oder auch unter dem Begriff Syphilis bekannt, findet man unter dem Punkt TPHA (Treponema-pallidum-Hämagglutinationstest) ist eine sexuell übertragbare Krankheit und führt zu Fehlbildungen des Ungeborenen oder sogar zum Absterben des Kindes. Durch ein Antibiotikum kann Syphilis behandelt werden.

Eine Rötelnerkrankung in der Schwangerschaft kann ebenso zu Fehlbildungen beim Ungeborenen führen. Ist kein Schutz vorhanden, muss man sich nach der Geburt des Kindes impfen lassen (Mumps-Masern-Röteln-Impfung). Bei einem negativen Status sind Kindergärten in der Rötelzeit zu meiden!

Toxoplasmose wird bekanntlich über rohes Fleisch oder Katzenkot übertragen. Ein Erstkontakt in der Schwangerschaft kann beim Ungeborenen zu Fehlbildungen führen. Deshalb wird dieser Faktor immer wieder kontrolliert.

 

  1. Termin in der 17. bis einschließlich 20. SSW:Untersuchung einschließlich einer internen Untersuchung, darunter Abhören von Herz und Lunge.
  2. Termin in der 25. bis einschließlich 28. SSW:Untersuchung einschließlich einer Blutuntersuchung, darunter fällt auch der Zuckerbelastungstest

 

Der Zuckerbelastungstest ist zwar keine angenehme Angelegenheit (75g Zucker in Wasser auf nüchternem Magen), aber ist ein wichtiges Instrument zur Erkennung eines Schwangerschaftsdiabetes. Jede 10. Frau ist davon betroffen und man muss es einfach im Auge gehalten und den kleinen Bauchzwerg nicht zu gefährden!

 

Der Hepatitis-Status wird bei dieser Blutuntersuchung ebenfalls bestimmt, um das Kind gegebenenfalls nach der Geburt sofort zu impfen und somit das Risiko einer Ansteckung zu minimieren.

 

Wiederholt werden der Nachweis von Toxoplasmose und der Hämoglobinstatus.

 

  1. Termin in der 30. bis einschließlich 34. SSW:Untersuchung
  2. Termin in der 35. bis einschließlich 38. SSW:Untersuchung

 

Bei den üblichen Untersuchungen werden Schwangerschaftswoche, Gewicht, Zigarettenkonsum pro Tag, Blutdruck, Ödeme (Wassereinlagerungen), Varizen (Krampfadern), Kindeslage – sprich ob Schädel-, Quer- oder Steißlage, Herztöne, Kindsbewegungen, Harn- und gynäkologischer Befund erhoben. Die Kindeslage kann in späteren Wochen auch ohne Ultraschall durch die Leopold’schen Handgriffe ermittelt werden.

Neu gilt für Geburten seit dem 1. März 2017: Fehlt eine dieser Untersuchungen oder ist nicht in dem dafür vorgesehenen Zeitraum erfolgt, werden 1300.- vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen (beziehen Mutter und Vater Kinderbetreuungsgeld, so verdoppelt sich der Betrag) !!!!

Schritt 2: Fünf Untersuchungen des Kindes

Verpflichtende Untersuchungen des Kindes, um Kinderbetreuungsgeld, in voller Höhe zu beziehen, sind:

 

  1. Termin in der 1. Lebenswoche:Untersuchung in der 1. Lebenswoche – bei Geburten im Krankenhaus wird es meist vor Ort durchgeführt. Vorsicht ist bei ambulanten Entbindungen geboten, da müssen sich die frisch gebackenen Eltern privat darum kümmern. Die betreuende Hebamme zuhause wird aber darauf hinweisen! (Trotzdem im Auge behalten und sich vielleicht schon vor der Geburt einen guten Kinderarzt in der Nähe suchen)
  2. Termin in der 4. bis einschließlich 7. Lebenswoche:orthopädische Untersuchung
  3. Termin im 3. bis einschließlich 5. Lebensmonat:Untersuchung
  4. Termin im 7. bis einschließlich 9. Lebensmonat:HNO-Untersuchung
  5. Termin im 10. bis einschließlich 14. Lebensmonat:Augenuntersuchung

 

Neu gilt für Geburten seit dem 1. März 2017: Fehlt eine dieser Untersuchungen oder ist nicht in dem dafür vorgesehenen Zeitraum erfolgt, werden 1300.- vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen (beziehen Mutter und Vater Kinderbetreuungsgeld, so verdoppelt sich der Betrag) !!!!

 

Ultraschalluntersuchungen sind medizinisch empfohlen, aber nicht verpflichtend.

 

Schritt 3: Ab zur Krankenversicherung

 

Die drei (!!!) abtrennbaren Blätter sind an die Krankenversicherung zu schicken. Die Fristen auf Seite 4 im Mutter-Kind-Pass sind zu beachten, also nicht vergessen!

 

Quelle: hier.

Der österreichische Mutter-Kind-Pass von A bis Z

 

Regel Nummer 1 und 2: Der Mutter-Kind-Pass ist dein ständiger Begleiter und zudem das wichtigste Dokument bis zum 5. Lebensjahr des Kindes!

 

Wie der Name schon sagt – ein Pass für Mutter und Kind! Der Mutter-Kind-Pass gibt Auskunft über die schwangere Frau, den Verlauf der Schwangerschaft, in Folge über die Geburt und das Wochenbett. Ab dem Zeitpunkt der Geburt dreht sich nun alles um den kleinen neuen Erdenbürger.

 

Alles auf einem Blick!

 

Der Mutter-Kind-Pass ist DAS wichtige Dokument und beinhaltet alle Informationen zu Vorerkrankungen, vorangegangenen Operationen, Schwangerschaftsverlauf und Entwicklung des Kindes. Die nachfolgenden verpflichtenden Untersuchungen sind bei Kassenärzten kostenlos – gleich im Kalender rot eintragen!

 

Schritt 1: Fünf Untersuchungen in der Schwangerschaft

 

Verpflichtende Untersuchungen für die schwangere Frau, um das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu beziehen, sind:

  1. Termin bis zum Ende der 16. SSW:Untersuchung einschließlich einer Blutuntersuchung, die die Blutgruppe und Rhesusfaktor, Hämoglobin im Blut, HIV, Lues, Rötelstatus und Toxoplasmose beinhaltet

 

Die Blutgruppe und der Rhesusfaktor sind erstens prophylaktisch wegen einer möglichen Bluttransfusion wichtig zu wissen und zweitens wegen der sogenannten Rhesusunverträglichkeit. Wird nämlich eine Frau mit Rhesus negativen Faktor von einem Rhesus positiven Mann schwanger, kann die Möglichkeit bestehen, dass das Kind den Rhesus positiven Faktor des Vaters übernimmt und die Mutter bei einer zweiten Schwangerschaft Antikörper gegen das Kind produziert. Eine Rhesusimpfung findet somit in der Schwangerschaft und nach der Geburt statt.

 

 

Durch die Bestimmung des Hämoglobinstatus im Blut, kann ein Eisenmangel in der Schwangerschaft festgestellt und gleich gehandelt werden.

 

Der HIV-Status ist wichtig, um eine mögliche Infektion bei der Geburt zu vermeiden. Bei antiretrovirale Therapie und einer niedrigen Viruslast <50Kopien/ml ist eine vaginal Geburt möglich.

 

Lues oder auch unter dem Begriff Syphilis bekannt, findet man unter dem Punkt TPHA (Treponema-pallidum-Hämagglutinationstest) ist eine sexuell übertragbare Krankheit und führt zu Fehlbildungen des Ungeborenen oder sogar zum Absterben des Kindes. Durch ein Antibiotikum kann Syphilis behandelt werden.

 

Eine Rötelnerkrankung in der Schwangerschaft kann ebenso zu Fehlbildungen beim Ungeborenen führen. Ist kein Schutz vorhanden, muss man sich nach der Geburt des Kindes impfen lassen (Mumps-Masern-Röteln-Impfung). Bei einem negativen Status sind Kindergärten in der Rötelzeit zu meiden!

 

Toxoplasmose wird bekanntlich über rohes Fleisch oder Katzenkot übertragen. Ein Erstkontakt in der Schwangerschaft kann beim Ungeborenen zu Fehlbildungen führen. Deshalb wird dieser Faktor immer wieder kontrolliert.

 

  1. Termin in der 17. bis einschließlich 20. SSW:Untersuchung einschließlich einer internen Untersuchung, darunter Abhören von Herz und Lunge.
  2. Termin in der 25. bis einschließlich 28. SSW:Untersuchung einschließlich einer Blutuntersuchung, darunter fällt auch der Zuckerbelastungstest

 

Der Zuckerbelastungstest ist zwar keine angenehme Angelegenheit (75g Zucker in Wasser auf nüchternem Magen), aber ist ein wichtiges Instrument zur Erkennung eines Schwangerschaftsdiabetes. Jede 10. Frau ist davon betroffen und man muss es einfach im Auge gehalten und den kleinen Bauchzwerg nicht zu gefährden!

 

Der Hepatitis-Status wird bei dieser Blutuntersuchung ebenfalls bestimmt, um das Kind gegebenenfalls nach der Geburt sofort zu impfen und somit das Risiko einer Ansteckung zu minimieren.

 

Wiederholt werden der Nachweis von Toxoplasmose und der Hämoglobinstatus.

 

  1. Termin in der 30. bis einschließlich 34. SSW:Untersuchung
  2. Termin in der 35. bis einschließlich 38. SSW:Untersuchung

 

Bei den üblichen Untersuchungen werden Schwangerschaftswoche, Gewicht, Zigarettenkonsum pro Tag, Blutdruck, Ödeme (Wassereinlagerungen), Varizen (Krampfadern), Kindeslage – sprich ob Schädel-, Quer- oder Steißlage, Herztöne, Kindsbewegungen, Harn- und gynäkologischer Befund erhoben. Die Kindeslage kann in späteren Wochen auch ohne Ultraschall durch die Leopold’schen Handgriffe ermittelt werden.

Neu gilt für Geburten seit dem 1. März 2017: Fehlt eine dieser Untersuchungen oder ist nicht in dem dafür vorgesehenen Zeitraum erfolgt, werden 1300.- vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen (beziehen Mutter und Vater Kinderbetreuungsgeld, so verdoppelt sich der Betrag) !!!!

 

Schritt 2: Fünf Untersuchungen des Kindes

Verpflichtende Untersuchungen des Kindes, um Kinderbetreuungsgeld, in voller Höhe zu beziehen, sind:

 

  1. Termin in der 1. Lebenswoche:Untersuchung in der 1. Lebenswoche – bei Geburten im Krankenhaus wird es meist vor Ort durchgeführt. Vorsicht ist bei ambulanten Entbindungen geboten, da müssen sich die frisch gebackenen Eltern privat darum kümmern. Die betreuende Hebamme zuhause wird aber darauf hinweisen! (Trotzdem im Auge behalten und sich vielleicht schon vor der Geburt einen guten Kinderarzt in der Nähe suchen)
  2. Termin in der 4. bis einschließlich 7. Lebenswoche:orthopädische Untersuchung
  3. Termin im 3. bis einschließlich 5. Lebensmonat:Untersuchung
  4. Termin im 7. bis einschließlich 9. Lebensmonat:HNO-Untersuchung
  5. Termin im 10. bis einschließlich 14. Lebensmonat:Augenuntersuchung

 

Neu gilt für Geburten seit dem 1. März 2017: Fehlt eine dieser Untersuchungen oder ist nicht in dem dafür vorgesehenen Zeitraum erfolgt, werden 1300.- vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen (beziehen Mutter und Vater Kinderbetreuungsgeld, so verdoppelt sich der Betrag) !!!!

 

Ultraschalluntersuchungen sind medizinisch empfohlen, aber nicht verpflichtend.

 

Schritt 3: Ab zur Krankenversicherung

Die drei (!!!) abtrennbaren Blätter sind an die Krankenversicherung zu schicken. Die Fristen auf Seite 4 im Mutter-Kind-Pass sind zu beachten, also nicht vergessen!

 

Quelle: hier.