Die Deutsche Regierung hat festgestellt: Ein Kind nach dem Teufel zu benennen ist verboten.

Ein Paar aus Deutschland erhielt nun von der Regierung ein Verbot für den Namen ihres Kindes. Die Eltern wollten ihr Baby Luzifer taufen. Das zuständige Amt nahm den Namen nicht an – es sei kein angemessener Name für ein Kind. Der Name wurde nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt.

Nachdem die Eltern sich aber weigerten, sich einen anderen Namen auszusuchen, landete der Fall vor Gericht. Dort wurden die Eltern überzeugt, dass es nicht zum Wohle des Kindes sei, es nach diesem kontroversen Namen zu benennen – ihr Baby würde den Namen mit dem Prinzen der Dunkelheit teilen.

Die Eltern sahen anscheinend den Zusammenhang nicht. Sie entschlossen sich für den Namen Luzifer (der zugegeben ziemlich klangvoll ist) wegen seiner Lateinischen Ursprünge. Frei aus Latein übersetzt bedeutet der Name so etwas wie “Morgenstern” oder “Lichtbringer”. Aber ehrlich jetzt: Wer spricht heute schon Latein? 😉 Der Name des Kindes wird also eher mit dem Teufel in Verbindung gebracht. Es wurde entschieden, dass der Name im Deutschen Sprachgebrauch zu problematisch für ein Kind sei.

In Deutschland und dem gesamten deutschen Sprachraum ist es, anders als in den USA, üblich, das die zuständigen Ämter bei der Namensgebung zustimmen müssen. Das ist wohl auch gut so: Denn Fälle in denen Kinder Pumuckl oder Osama Bin Laden genannt werden sollten, kamen in Deutschland durchaus schon vor.

In Neuseeland gibt es sogar eine Liste mit verbotenen Namen. Hier wollten Eltern ihre Kinder tatsächlich schon “Monkey” (also Affe) oder Anus nennen … warum auch immer.

Was meint ihr – sollte die Regierung in Sachen Namensgebung entscheiden dürfen? Oder sollte diese Wahl allein den Eltern obliegen?