Die Geschichte zeigt, dass Wassergeburten keineswegs eine Erscheinung der modernen Geburtshilfe sind: Überlieferungen zufolge wurde bereits im alten Ägypten im Wasser entbunden. Heutzutage gibt es in beinahe allen österreichischen Spitälern einen Raum, der mit einer Geburtsbadewanne oder einem Gebärbecken ausgestattet ist.

Überlegst du, eine Wassergeburt in Anspruch zu nehmen? Dann haben wir hier einige hilfreiche Infos für dich zusammengefasst:

Über das Geburtsbecken

Grundsätzlich unterscheidet man mobile Geburtsbecken, also solche, die man transportieren und theoretisch überall aufstellen kann, und fix eingebaute Geburtswannen. In Spitälern und Geburtshäusern wird die Geburt überwiegend in befestigten Geburtsbecken angeboten. Diese befinden sich, wenn man so will, als „Nassbereich“ in einem Teil des Entbindungszimmers.

Die Becken bieten genügend Platz für die gebärende Frau und sind relativ tief. Die Wassertemperatur beträgt normalerweise zwischen 30 und 37 Grad, sie kann jedoch den Bedürfnissen der Gebärenden angepasst werden. Manchmal befindet sich in der Geburtswanne auch eine Art Stufe, auf die sich die Frau stützen oder setzen kann. An den Seitenwänden sind immer verschiedene Griffe zum Festhalten angebracht. Oftmals gibt es auch zusätzliche Hilfsmittel wie Gebärhocker, Gebärseil, Sprossenwand oder Pezziball.

Selten bietet die Wanne Platz für zwei Personen – der Geburtspartner kann die Gebärende dennoch von außen ausreichend unterstützen. Geburtsbecken sollten stets gut zugänglich sein, so dass Hebamme und Arzt im Notfall rasch eingreifen können.

Eine Wassergeburt ist unter bestimmten Voraussetzungen auch in den eigenen vier Wänden möglich. Dafür werden spezielle Geburtsbecken angeboten, die überall aufgestellt und relativ leicht transportiert werden können. Wer sich für diese Option entscheidet, sollte frühzeitig gemeinsam mit der Hebamme die räumlichen Gegebenheiten besprechen und für Bestellung, Lieferzeit und Installation der Becken genügend Zeit einplanen.

Über den Ablauf der Geburt

Im Grunde genommen ist der Ablauf einer Wassergeburt der gleiche wie bei einer Entbindung ohne Wasserbecken. Der Unterschied ist einfach der, dass sich die gebärende Frau in allen oder einzelnen Phasen der Entbindung mit dem Großteil ihres Körpers unter Wasser befindet. Nach der Anmeldung zur Geburt wird die Schwangere auf die Entbindung vorbereitet. Manche Entbindungsteams legen speziell bei Wassergeburten Wert auf die Durchführung eines Einlaufs, um einer späteren Verunreinigung des Badewassers vorzubeugen. In einigen Fällen wird ein fixer Venenzugang gelegt – dies erleichtert die Verabreichung von Medikamenten in einer fortgeschrittenen Phase der Geburt. Welche Vorbereitungen getroffen werden, ist aber von Klinik zu Klinik unterschiedlich.

Hebammen empfehlen Schwangeren, die eine Wassergeburt planen, sich im Vorfeld genau zu erkundigen, welche Standardabläufe auf der jeweiligen Entbindungsstation üblich sind. Die Gebärende kann sich im Normalfall bereits während der Eröffnungsphase in das Geburtsbecken setzen. Das warme Wasser wirkt zu diesem Zeitpunkt besonders beruhigend, durch den „Schwebezustand“ fällt es vielen Frauen leichter, sich bereits von Beginn an zu entspannen und der Geburt einfach ihren Lauf zu lassen. Sofern es Infrastruktur und Ausstattung des Krankenhauses erlauben, werden Herztöne des Babys und Wehentätigkeit auch im Wasser mittels CTG überwacht.

Zur Unterstützung sind bei der Wassergeburt die Hebamme, gegebenenfalls ein Arzt/eine Ärztin, der Geburtspartner und manchmal auch eine weitere Person anwesend. Wichtig: es müssen sich immer genug Personen im Raum befinden, damit die Gebärende im Notfall rasch aus der Wanne gehoben werden kann. In der Austreibungsphase steht die Hebamme am Rand des Beckens unterstützend zur Seite, gibt Anweisungen und greift ein, sollte dies erforderlich sein. Nach der Geburt wird das Baby rasch aus dem Wasser geholt und nach einer kurzen Untersuchung auf den Bauch der Mutter gelegt. Die Nachgeburtsphase kann dann noch im Wasserbecken aber auch im „Trockenen“ stattfinden.

Übrigens: Die Sorge, dass das Kind ertrinken könnte, ist insofern unberechtigt, als Neugeborene über einen natürlichen Reflex verfügen, der verhindert, dass sie unter Wasser Luft holen.