Ab 1. Jänner 2017 steht allen Frauen nach der Geburt Hebammenbetreuung zu!

Bis zum 31. Dezember 2016 übernimmt die Krankenkasse nur dann 80% der Kosten, wenn Frauen am 3. Tag nach einer spontanen Geburt oder am 5. Tag nach einem Kaiserschnitt, mit Zwillingen sowie nach einer Frühgeburt das Krankenhaus verlassen, oder ambulant innerhalb der ersten 24 Stunden nach Hause gehen.

ENDLICH! Ab dem 1. Jänner 2017 gehört dieses Grübeln, Rechnen, Nachdenken und Stressen der Vergangenheit an! Das neue Jahr bringt endlich neue Veränderungen!

 

Somit heißt es: Egal an welchem Tag Frauen nach der Geburt das Krankenhaus verlassen –  die Krankenkasse erstattet, in den ersten 8 Wochen, 80 % der Hebammenkosten! Was für ein Erfolg! J

 

Wofür braucht man eine Hebamme nach der Geburt?

Die Arbeit der Hebammen ist mit der Geburt nicht erledigt! Hebammen kontrollieren die Rückbildung der Gebärmutter, die Wundheilung nach einer Dammverletzung oder einem Kaiserschnitt, geben Tipps bei Stillschwierigkeiten, behalten das Neugeborene bezüglich Gewichtszunahme, Entwicklung und Gelbsucht im Auge, nehmen den Nabel und seine Heilung genau unter die Lupe, sehen sich die Ausscheidung des Kindes an – und vieles vieles mehr! Hebammen sind Allroundtalente J

 

Nicht zögern, sondern bei Fragen und Problem deine Hebamme kontaktieren!

Ein großes Problem wird sich leider nicht so schnell ändern: Man muss früh genug nach einer Nachsorge-Hebamme suchen. unter www.hebammen.at findet man ganz schnell eine passende Hebamme in der Umgebung (Eltern -> Hebammensuche -> Postzeitzahl -> und Filter setzen: Betreuung im Wochenbett und/oder Stillberatung)