Das Kinder ihre Lebensfreude ausdrücken ist normal, sie nehmen dabei auch keine Rücksicht auf die Uhrzeit. Der Bundesgerichtshof (BHG) sieht das nun anders.

Ausgelöst wurde dieses Urteil durch eine Anzeige in Berlin. Dabei fühlte sich eine Frau von den Nachbarskindern so sehr gestört, dass sie kaum schlafen und arbeiten konnte. “In der Küche sprangen die Töpfe und durch die einhergehenden Erschütterungen in den Regalen wackelten die Türen in den Angeln.“

In erster Instanz wurde die Forderung – eine Mietrückzahlung in Höhe von € 9.000,- – zunächst abgelehnt. Lärmbelästigung durch Kinder sei tolerierbar heißt es.

Aktuell liegt der Fall beim Landgericht Berlin und wird weiter verfolgt… wir sind gespannt.