Jeder Frau steht eine Hebamme im Wochenbett zu. Doch welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen?

Hebammenbesuche sind eine Leistung der Krankenkassen. Jede Frau hat das Recht auf eine Hebamme, und laut dem Hebammengesetz muss bei jeder Geburt eine Hebamme anwesend sein. Ärzte sind KEINE Voraussetzung und ersetzen Hebammen nicht. Die Hebammenberatung findet zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche statt. Im Mutter-Kind-Pass findet man eine eigene Seite dafür. Diese Leistung wird vollständig von der Krankenkasse übernommen

Bei einer ambulanten Geburt stehen der Frau zwei Besuche in der Schwangerschaft und täglich ein Nachsorgebesuch bis zum fünften Tag nach der Geburt zu. Bei Problemen oder Schwierigkeiten, wie Probleme beim Stillen oder Wundheilungsstörungen, können weitere sieben Hausbesuche bis zu acht Wochen nach der Geburt angefordert werden.

Eine vorzeitige Entlassung nach einer spontanen Geburt bedeutet, dass man das Krankenhaus vor dem 4. Tag nach der Geburt verlässt. Der Tag der Geburt zählt als Tag 0! Hier übernimmt die Krankenkasse täglich einen Hausbesuch bis zum fünften Tag nach der Geburt. Auch hier können sieben weitere Besuche bis zur achten Woche nach der Geburt in Anspruch genommen werden.

Bei einer vorzeitigen Entlassung nach einem Kaiserschnitt, einer Frühgeburt oder nach der Geburt von Zwillingen vor dem sechsten Tag nach der Geburt, werden täglich ein Hausbesuch bis zum sechsten Tag übernommen. Auch hier gilt die Geburt als Tag 0!

Bei einer Hausgeburt werden bis zu vier Hausbesuche oder Sprechstunden in der Schwangerschaft bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche, maximal 3 weitere in der 41. und 42. Schwangerschaftswoche, die Betreuung während der Geburt zuhause und täglich ein Hausbesuch bis zum fünften Tag nach der Geburt übernommen.

Zu beachten ist: Hebammen mit Kassenvertrag verrechnen alles direkt mit der zuständigen Krankenkasse. Hier ist für die oben genannten Leistungen nichts zu bezahlen. Wahlhebammen werden direkt von der Frau bezahlt, und die Krankenkasse erstattet 80% des Kassentarifs. Außer: Hebammenberatung im Mutter-Kind-Pass wird zu 100% von der Krankenkasse rückerstattet.

Geburtsvorbereitungskurse, Geburtsbegleitung, Rufbereitschaft, Still-/Babygruppen, Rückbildungsgymnastik und weitere zusätzliche Leistungen werden nicht von der Krankenkasse getragen.