Seit diesem Sonntag (1. März) gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht für Kinder in Kinder-Tagesstätten und Schulen. Dadurch will man eine Impfquote von 95 Prozent erreichen. 

Doch nun wollen Eltern dagegen klagen. Sie reichten bereits beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag ein.

Masern-Impflicht seit 1. März

Vor der Aufnahme in eine Betreuungseinrichtung oder Schulen müssen Eltern ab sofort nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Dieses neue Gesetz zur Impflicht gilt in Deutschland seit 1. März. Bis zum 31. Juli 2021 haben Eltern demnach seit, den Nachweis zu erbringen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldstrafen bis zu 2.500 Euro rechnen. Auch Erzieher und Lehrer, sowie Personal in medizinischen Einrichtungen muss sich daran halten. Damit will man dazu beitragen, die hochansteckende Krankheit auszurotten.

Eltern wollen dagegen klagen

Doch vielen stößt die verpflichtende Impfung gegen Masern sauer auf. So gingen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe deswegen bereits mehrere Eilanträge und Beschwerden von Elternvertretern ein. Dabei gehe es allerdings nicht um die Impfpflicht per se, sondern viel mehr darum, dass durch dieses Gesetz keine selbstbestimmte Entscheidung mehr möglich sei. Man sehe das “Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt”, heißt es.

Weitere Beschwerden gegen Impfpflicht

Auch Ärzte, vor allem aus dem homöopathischen Bereich, kündigten bereits an Klage einzureichen. Neben den Eilanträgen von Elternvertretern seien laut Medienberichten auch weitere Verfassungsbeschwerden bereits in Vorbereitung. Viele werden dabei von Initiativen, die sich für freie Impfentscheidung einsetzen, unterstützt. Zudem wird kritisiert, dass die Bedingung für einen Platz in einem Kindergarten oder einer Tagesstätte an die Impfung gekoppelt werde. Und, dass es derzeit nur einen Mehrfach-Impfstoff für Masern gibt – also eine Kombination aus Masern, Mumps und Röteln oder Windpocken – wodurch das Gesetz automatisch auch diese zu einer Pflichtimpfung machen.

Deshalb gelten Masern als gefährlich

Mit dem neuen Gesetz will man in Deutschland eine Impfquote von mindestens 95 Prozent erreichen, um die Krankheit vollständig bekämpfen zu können. Denn Masern sind hochansteckend und schwächen das Immunsystem so stark, dass es in Folge zu schweren Lungenentzündungen oder Mittelohrentzündungen kommen kann.