Eine neue Richtlinie der EU will einen zweiwöchigen Vaterschutzurlaub nach der Geburt einführen.

Am 1. Juli trat eine neue EU-Richtlinie für bessere Vereinbarkeit in Kraft. Besonders spannend ist das Thema Vaterschaftsurlaub. So sollen alle Väter nach der Geburt ihrer Kinder zehn Tage bezahlten Urlaub bekommen. Grund dafür sei zum einen der Versuch die Beschäftigungsquote von Frauen nach der Geburt anzuheben und zum anderen will Brüssel einen Anreiz für Väter schaffen, sich mehr an der Betreuung zu beteiligen.

Nun haben die Länder rund drei Jahre Zeit um die Richtlinien umzusetzen.

Rein rechtlich steht werdenden Vätern in Österreich auch Sonderurlaub bei Geburt zu. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das Arbeitsrecht mit Paragraph 616. Dort steht allerdings nicht, wie viele Tage genommen werden können. In der Regel werden ein bis zwei Tage, gelegentlich drei Tage Sonderurlaub gewährt.