Weil eine schwangere Kellnerin nicht zum “Image des Lokals” passte, wurde sie vom Geschäftsführer eines Rauchercafés im Wiener Bezirk Meidling gekündigt. Das berichtete am Montag die Arbeiterkammer. Die Frau konnte ihre Ansprüche nun durchfechten.

Trotz Kündigungsschutz wurde die Schwangere einfach entlassen.

Schwangere Kellnerin passte nicht ins Images des Lokals

Die Betroffene arbeitete zuvor sieben Monate in dem Café. Vor ihrer Kündigung informierte die werdende Mutter ihren Arbeitgeber über das eigentliche Arbeitsverbot gemäß Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz in der Gastronomie. Demnach dürfen werdende Mütter in Räumen, in denen geraucht wird, nicht mehr arbeiten. Eigentlich hätte die Kellnerin also freigestellt werden müssen, da das Rauchen im gesamten Lokal erlaubt ist. Der Geschäftsführer ignorierte allerdings das Arbeitsverbot. Er meinte außerdem, die Kellnerin müsse selbst weiter rauchen und Alkohol trinken, um so die Konsumation der Gäste zu erhöhen, heißt es in einer Aussendung der AK

Arbeiterkammer erstritt 7.200 Euro Ansprüche

Die Frau wandte sich nach der Kündigung an die Arbeiterkammer, die nun vor Gericht den ausstehenden Lohn bis zum Beginn des Mutterschutzes sowie fehlendes Überstundenentgelt erstritt. Insgesamt handelt es sich dabei um 7.200 Euro. Im Rahmen des Prozesses kam man außerdem noch auf andere Rechtswidrigkeiten. So habe die Besitzerin des Lokals ihre Mitarbeiter im großen Stil schwarz beschäftigt. Die schwangere Angestellte hatte ihren Lohn nämlich jeweils gemäß Vereinbarung direkt aus den Tageseinnahmen entnommen. Nach dem letzten Dienst erhielt sie allerdings nichts mehr. Kontaktaufnahmen mit dem Geschäftsführer blieben erfolglos. Stattdessen wurde eine Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses “in beiderseitigem Einvernehmen” angemeldet. Bei der Gebietskrankenkasse erfuhr sie dann, dass sie nur geringfügig für einen Tag in der Woche angemeldet gewesen war – obwohl sie sechs Tage in der Woche je zehn Stunden und mehr gearbeitet hatte. Lohnzettel seien zudem gefälscht worden und der Arbeitgeber hatte keine Arbeitszeitaufzeichnungen.