Unsere Mütter stellten in ihrer Schwangerschaft in der Regel nicht so viele Untersuchungen sicher. Aufgrund des medizinischen Fortschrittes sind heute weit mehr Untersuchungen möglich und auch vorgeschrieben. Aber das ist auch gut so, da Komplikationen für Mutter oder Kind frühzeitig entdeckt werden und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Wie viele Untersuchungen sind vorgeschrieben?

Insgesamt werden laut Mutter-Kind-Pass fünf Untersuchungen vorgeschrieben. Nur bei Inanspruchnahme von Vertragsärzten werden die Kosten für die Untersuchungen von der Krankenkasse übernommen. Schwangere bekommen den Mutter-Kind-Pass in den ersten Wochen ausgehändigt. Er dient als Fahrplan für anstehende Untersuchungen und hat das Ziel, gesundheitliche Probleme so früh wie möglich zu entdecken und dementsprechend einschreiten zu können. Der Pass beinhaltet nicht nur die vorgesehenen Untersuchungen für die Mutter, sondern auch die Untersuchungen des Kindes bis zum fünften Lebensjahr. Somit sind es in Summe zehn Untersuchungen, die Voraussetzung für die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe sind. Denn die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) ist an die korrekte Durchführung und den Nachweis der ersten zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (also fünf Untersuchungen der Mutter während der Schwangerschaft und fünf des Kindes nach der Geburt) gekoppelt.

Was passiert bei den jeweiligen Untersuchungen?

Die jeweiligen Untersuchungen sind an die entsprechende Schwangerschaftswoche angepasst. Hier ein Überblick, welche Untersuchung in welchem Umfang wann stattfinden soll:

Untersuchung Untersuchungstermin Untersuchungsumfang
1. Bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche
  • Blutuntersuchungen:
    • Test auf Vorliegen einer Luesinfektion
    • Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors, ausgenommen bei Vorliegen eines Originalbefundes
    • Bestimmung des Hämoglobinwertes und des Hämatokrits (oder der Erythrozytenzahl)
    • Toxoplasmosetest mit Wiederholungsuntersuchungen bei negativem bzw. abklärungsbedürftigem Titer, ausgenommen bei Vorliegen eines Originalbefundes über einen eindeutig positiven Titer
    • Bestimmung des Rötelnantikörpertiters
    • HIV-Test
  • Ausführliche Anamneseerhebung
  • Gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund)
  • Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
2. 17., 18., 19. oder 20. Schwangerschaftswoche
  • Interne Untersuchung
  • Ausführliche Anamneseerhebung
  • Gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund)
  • Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
3. 25., 26., 27. oder 28. Schwangerschaftswoche
  • Bestimmung des Hämatokrits und des Hämoglobinwerts
  • Hepatitis-B-Untersuchung (HBS-Antigen-Bestimmung)
  • Oraler Glukosetoleranztest
  • Ausführliche Anamneseerhebung
  • Gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund)
  • Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
4. 30., 31., 32., 33. oder 34. Schwangerschaftswoche
  • Ausführliche Anamneseerhebung
  • Gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund)
  • Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
5. 35., 36., 37. oder 38. Schwangerschaftswoche
  • Ausführliche Anamneseerhebung
  • Gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund)
  • Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082201.html