Unfassbares ereignet sich in einen brasilianischen Nationalpark: Ein Baby wurde bei lebendigen Leibe begraben und wurde erst nach sieben Stunden geborgen. Wie durch ein Wunder überlebte das Baby. Nun steht die Urgroßmutter unter Verdacht und wurde von der Polizei festgenommen.

Lebendes Baby wurde für tot gehalten

Weil es von seiner Familie für tot gehalten wurde, wurde ein Neugeborenes in einem flachen Sandloch im Xingu-Nationalpark im Bundesstaat Mato Grosso begraben. Der Nationalpark ist Stammesgebiet der Ureinwohner Brasiliens von dem die erst 15-Jährige Mutter stammt. Laut eigener Aussage bekam sie ihr Kind alleine und per Sturzgeburt. Die Familie behauptet weiter, dass das Kind nach der Geburt auf den Kopf gefallen ist und zeigte danach laut Urgroßmutter keine Lebenszeichen und schrie auch nicht. Daraufhin erklärten sie es für tot und begruben es nach Stammesregeln in ein Tuch.

Nachbarn schlugen Alarm

Hätten die Nachbarn die Familie nicht bei der Polizei angezeigt, weil sie den Tod des Kindes nicht gemeldet haben, wäre man auf den Fall wohl nie aufmerksam geworden und das Baby wahrscheinlich nie gefunden worden. Die Urgroßmutter wurde daraufhin festgenommen und die Justiz untersucht laut Angaben, ob es sich um einen versuchten Kindsmord handelt oder das Baby tatsächlich für tot gehalten wurde. Weil die Urgroßmutter davon überzeugt ist alles richtig gemacht zu haben, hat sie auch bei  Bergung mitgeholfen.

Das Baby ist wohl auf

„Als wir ankamen, hätten wir nie gedacht, dass Kind noch lebend zu finden“, meint der Polizeichef. Das Kind wurde nach der Bergung sofort auf die Neugeborenen-Intensivstation eines Krankenhauses in Cuiaba eingewiesen. Laut ersten Erkenntnissen geht es dem Säugling soweit gut. Im Krankenhaus wurden zwei Schädelbrüche festgestellt, die scheinbar die Aussagen der Mutter unterstützen. Auch sie musste aufgrund von Komplikationen, die von der unüberwachten Geburt kamen, im Krankenhaus behandelt werden.

Die Urgroßmutter sitzt hingegen in Haft und musste gestern wegen versuchten Mordes vor Gericht erscheinen.