Bei einigen Erziehungsfragen gibt es keine allgemein gültige Antwort. Eine dieser, mitunter schwierigen, Fragen betrifft etwa das Alleinlassen des eigenen Sprößlings.

Eltern haben eine Aufsichtspflicht. Dies heißt, sie müssen dafür sorgen, dass weder dem Kind etwas passiert, noch, dass durch das Kind Schaden entsteht. Das wiederum heißt aber nicht, dass Eltern ihr Kind bis zum 18. Geburtstag bewachen müssen. Auch kleine Kinder dürfen durchaus mal für kürzere Zeit alleine gelassen werden. Eltern müssen aber soweit Vorsorge treffen, dass keine Gefahr entsteht, etwa durch brennende Kerzen, heiße Herdplatten oder ähnliches.

Welches Alter empfehlen Erziehungsexperten?

Das Gesetz sieht zwar keine festen Altersgrenzen fürs Alleinlassen vor, aber es gibt Richtwerte. Natürlich muss man aber neben dem Alter des Kindes auch die persönliche Reife beachten. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung empfiehlt laut Stiftung Warentest Folgendes als Orientierung:

  • Bis zum Alter von 3 Jahren sollte ein Kind immer beaufsichtigt werden. Zum einen, weil sie sich selbst schnell in Gefahr bringen, zum anderen weil die Trennungsangst in diesem Alter meist noch sehr groß ist.
  • Von 4 bis 7 Jahren kann man Kinder auch mal für bis zu 30 Minuten alleine lassen, aber möglichst nur auf sicherem Gelände oder in der eigenen Wohnung (etwa wenn man kurz in den Keller muss). Eltern sollten aber auf jeden Fall immer in der Nähe sein.
  • Ab dem Schulalter kann man Kinder auch bis zu 2 Stunden alleine lassen. Bei Teenagern gelten natürlich andere, entsprechend längere Zeiten.

Reife und Verantwortungsbewusstsein sind wichtig

Wie bereits erwähnt, sollte man immer auch die persönliche Reife des Kindes in Betracht ziehen, bevor man sein Kind alleine lässt. Gerade bei Volksschülern sollte man sich zum Beispiel selbst fragen, ob man ihnen das Alleinsein zutraut und ob sie dies auch selbst tun und wollen. Wenn man sich dazu entschließt, sein Kind kurz alleine zu lassen, ist es wichtig, vorher Regeln zu vermitteln, wie etwa, dass die Türe nicht geöffnet wird und dass der Herd tabu ist. Vater und Mutter sollten zudem immer erreichbar sein und sich gerade bei den ersten Malen in der Nähe aufhalten. Voraussetzung ist auch, dass sich Kinder zuverlässig an Abmachungen halten und dass sie Risiken erkennen können und es gegebenenfalls schaffen, Hilfe zu holen.

Grundsätzlich sollte immer alles im Vorhinein in Ruhe mit dem Kind besprochen werden. Dabei werden auch feste Rückkehrzeiten vereinbart, an die man sich auch unbedingt als Elternteil halten sollte.