Anlass für die Gefahrenhinweise des Bundesministeriums für Risikobewertung (BfR) war der Fall eines zweijährigen Mädchens, das mit Atembeschwerden in das Universitätsklinikum im Freiburg eingewiesen wurde. Es lag mehrere Tage auf der Intensivstation, da es aus Versehen Babypuder eingeatmet hat. Das Mädchen spielte mit der Puderflasche, das Behältnis öffnete sich und es gelangte eine größere Menge des talkumhaltigen Pulvers, das sofort aufquillt, in die Atemwege. Die verstopften Atemwege führten zu einer schweren Lungenentzündung. Das BfR rät daher, auf Babypuder gänzlich zu verzichten. Das darin enthaltene Talkum soll zudem krebsfördernd sein.

Dass Babypuder krebserregend sein soll, den Vorwurf ließ 2015 ein Vorfall in Amerika aufkommen. Jacki Fox benutzte nach der Rasur jahrzehntelang talkumhaltiges Babypuder im Intimbereich. Sie erkrankte an Eierstockkrebs und verstarb 2015 auch daran. Ihre Familie verklagte den Konzern Johnson & Johnson auf eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 65 Millionen – mit Erfolg.

Eine Studie der Harvard School of Public Health untersuchte den Zusammenhang zwischen der Verwendung von Talkumpuder (im Intimbereich) und dem Risiko an Gebärmutterkrebs zu erkranken. Laut der Studie soll das Krebsrisiko bei regelmäßiger Verwendung um 24 Prozent steigen.

Ob Talkum nun als Baby- oder Intimpuder eingesetzt wird – unnötig ist es allemal. Kinderärzte raten von der Verwendung ab. Auch Wundcremes könnten zarte Babyhaut vor Feuchtigkeit und Entzündungen schützen. Wer absolut nicht darauf verzichten möchte, der sollte auf ein talkumfreies Puder umsteigen und das Puder niemals in Reichweite von Kindern aufbewahren.