Frau wegen Totgeburt zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt
Die drakonischen Abtreibungsgesetze in El Salvador prangern Frauen offensichtlich sogar dann an, wenn eine Totgeburt vorliegt.
Es war 2008 als Teodora del Carmen Vásquez plötzlich heftige Unterleibschmerzen erlitt. Sie war im neunten Monat schwanger und rief den Notarzt. Fünf Mal. Doch der Arzt kam nicht und die junge Frau, damals 25, fiel bewusstlos zu Boden. Als sie aufwachte war alles voller Blut und das Baby tot.
Die alleinerziehende Mutter gab an, dass das Baby als Totgeburt zur Welt gekommen sei, der Obduktionsbericht der Regierung jedoch, deutete auf eine Erstickung nach der Geburt hin. Die Anwälte von Vásquez argumentierten unter anderem damit, dass die Frau bestimmt nicht den Arzt gerufen hätte, wenn sie vorgehabt hätte das Kind zu ersticken.
Doch das Gericht ließ keine Gnade walten und verurteilte die mittlerweile 34-Jährige nun zu 30 Jahren Gefängnis.
El Salvador hat Abtreibungsgesetze, die sehr rigoros sind. Sie verbieten jede Abtreibung, selbst wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter bedeutet oder Folge einer Vergewaltigung ist. In manchen Fällen werden Frauen sogar wegen Mordes angeklagt und verurteilt.