Kommt das Baby vor der 37. Schwangerschaftswoche zu Welt oder wiegt weniger als 2500 Gramm, dann spricht man von einer Frühgeburt. Da statistisch gesehen etwa jedes 12. Baby in Österreich ein “Frühstarter” ist, ist es ratsam sich darauf vorzubereiten und sich darüber zu informieren, welche finanzielle Absicherung man in diesem Falle erwarten kann.

Wir haben die fünf wichtigsten Fakten für euch.

1. Das Mutterschutzgesetz gilt auch bei einer Frühgeburt

Gesetzlich muss man als Schwangere sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin nicht mehr arbeiten. Du wirst von deiner beruflichen Tätigkeit freigestellt und erhälst ein Mutterschaftsgeld in Höhe deines Lohnes. Kommt das Baby aber bereits ab der 24. Lebenswoche, bist du auch hier abgesichert. Ab dem Tag der Geburt musst du durch das Beschäftigungsverbot nicht mehr arbeiten, auch wenn du den Mutterschutz noch gar nicht beantragen konntest. Eltern eines Frühchen können sich also ganz auf die Pflege ihres Neugeborenen konzentrieren.

2. So wird die Mutterschutzfrist bei Frühchen verlängert

Wie bereits erwähnt, besteht sechs Wochen vor der Geburt eine Mutterschutzfrist, die sich bis nach der Geburt weitere acht Wochen fortsetzt. Kann man den gesetzlichen Mutterschutz vorher aber nicht einhalten, aufgrund einer Frühgeburt, verlängert sich der Mutterschaftsurlaub nach der Geburt auf zwölf Wochen. Der Mutterschutz, den du nicht in Anspruch genommen hast, verfällt also nicht.

3. Ein Teil des Elterngeldes geht bei Frühgeburten verloren

Da das Elterngeld immer nach dem tatsächlichen Geburtstermin berechnet wird und es in der Zeit des Mutterschutzes kein Elterngeld gibt, geht bei einer Frühgeburt etwas von dem Elterngeld verloren. Der Staat schützt dich und dein Baby zwar durch den verlängerten Mutterschutz, doch leider gibt es hier noch keine verbesserte Regelung für die Elternzeit.

4. Das Mutterschaftsgeld musst du beantragen

Das Mutterschaftsgeld wird über die Krankenkasse ausgezahlt. Um es zu erhalten, musst du selbst es bei deiner Krankenkasse beantragen. Handelt es sich um eine Frühgeburt, erhälst du vom Arzt eine Bescheinigung über die Geburt, welche du zusammen mit dem Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse einreichen musst. Die Krankenkasse setzt sich nach dem Erhalten deiner Formulare dann mit deinem Arbeitgeber in Verbindung und nach Austausch der Unterlagen bekommst du dein Mutterschaftsgeld.

5. Bei einer Frühgeburt kann der Arzt die Hebammenbetreuung verlängern

Es ist hilfreich bei der Versorgung des Babys von einer Hebamme unterstützt zu werden. Auch wenn dein Kind vor dem errechneten Termin geboren wird, hast du Anspruch auf diese Betreuung. Der Kinderarzt kann dir zu den von der Krankenkasse verordneten acht Wochen sogar noch zusätzliche Unterstützung durch eine Hebamme verschreiben.